Teletherapie via Videokonferenz: Therapie in Zeiten von Corona
Logopädie: In der Logopädie können alle Bereiche der Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie in Teletherapie via Videokonferenz durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Schlucktherapie (kurz: MST)
Selbstverständlich auch für Erwachsene
Welche Vorteile hat die Videotherapie?
Nahtlose und persönliche Behandlung durch qualifizierte Therapeuten unseres Teams sichern des Therapiefortschrittes ohne Therapieunterbrechung. Kontaktlose und somit risikofreie Therapie im häuslichen Umfeld oder ungebunden an den Ort, an welchem Sie sich aufhalten. Keine Fahrtwege zu uns in die Praxis. Keine Wartezeit im Wartezimmer. Risikogruppen können ohne Risiko therapiert werden.
Wie läuft eine Videotherapie ab?
Zuerst benötigen Sie eine gültige Heilmittelverordnung Ihres behandelnden Arztes. Diese darf bei Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage alt sein. Haben Sie ihre Heilmittelverordnung erhalten, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0231-839393. Alternativ können Sie uns gern eine E-Mail an info@logopaedie-pleuger.de senden. Reichen Sie Ihr Rezept kontaktlos in eine unserer Praxen ein oder senden uns dieses per Post an: Logopädie Praxis Pleuger, Nordstraße 23 – 25, 44145 Dortmund. Wir senden Ihnen eine „Einwilligung zur Videotherapie“. Diese bitte auch kontaktlos in unsere Praxis hereinreichen. Kurz vor Ihrer ersten Videotherapie erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Während Ihres ersten Termins wird Sie Ihr behandelnder Therapeut telefonisch durch den ersten Anmeldeprozess begleiten und Ihnen alle aufkommenden Fragen hierzu beantworten. Nun sind sie startklar für Ihre erste Videotherapie!
Häufige Fragen zur Videotherapie
Was benötigen Sie für eine Videotherapie?
Alles was sie zur Durchführung der Videokonferenz benötigen, ist eine gültige Heilmittelverordnung ihres behandelnden Arztes, eine aktive E-Mail-Adresse unter welcher wir Sie erreichen können, einen Computer (PC, Laptop, Smartphone oder Tablet) mit integrierter oder externer Kamera und ein funktionierendes Mikrofon und Lautsprecher (in den meisten Geräten verbaut). Die App „Zoom“ auf Ihrem Gerät.
Wer bezahlt die Videotherapie?
Aufgrund der Corona-Pandemie haben die Spitzenverbände der Krankenkassen die Videotherapie für die Logopädie freigegeben. Sie ist also eine reine Kassenleistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bis auf die Zuzahlung bei Erwachsenen (gesetzliche Krankenkasse) kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Auch für Privatversicherte gelten die gleichen Sätze, wie bei einem Besuch bei uns in der Praxis.
Wie bezahlen Sie Zuzahlungen oder weisen eine Zuzahlungsbefreiung nach?
Sobald eine Verordnung fertig ist, bekommen Sie von unserem Sekretariat eine Zuzahlungsaufforderung per Post zugeschickt. Diese können Sie dann innerhalb der gesetzten Fristen kontaktlos überweisen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, teilen Sie dies Ihrem behandelnden Therapeuten mit und senden diesem ein Foto oder Scan des entsprechenden Nachweises der Zuzahlungsbefreiung.
Welche Verordnungen können per Videotherapie behandelt werden?
In der Logopädie können alle Bereiche der Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie in der Videotherapie durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Schlucktherapie.