Anmeldung und Kostenübernahme

Sie können sich jederzeit persönlich oder telefonisch bei uns anmelden. Sie benötigen von Ihrem Arzt (Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe oder Hausarzt) eine Heilmittelverordnung (HMV) für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen.


Zurzeit brauchen sie für die Erstverordnung keine Genehmigung der Krankenkassen. Dies gilt auch für Verordnungen von Zahnärzten und Kieferorthopäden.


Die Kostenübernahme der logopädischen Behandlung wurde durch das Rehabilitationsgleichungsgesetz von 1974 durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet.


Ab dem 18. Lebensjahr ist in der Regel eine Zuzahlung von 10% pro Verordnung selbst zu tragen, falls keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.